Garantie & Gewährleistung
Da unsere Möbel qualitativ hochwertig verarbeitet und dement- sprechend langlebig sind, gewähren wir unseren Kunden über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Reihe von zusätzlichen Garantien, die Ihnen die Sicherheit geben, im Falle von Problemen nicht alleine dazustehen:
- 3 Jahre Garantie gegen Bruch
(bei sachgemäßer Verwendung) - 15 Jahre Garantie gegen Verfaulen
(auch bei ganzjähriger Aufstellung der Möbel im Freien)
Da Vollholz ein Naturprodukt ist und auch dessen Verarbeitung nur innerhalb gewisser Toleranzen beschränkt ist, sind kleinere Ab- weichungen, Unregelmäßigkeiten und strukturelle Anomalien als Wesensmerkmale des Produktes anzusehen und begründen demgemäß keinen Reklamationsgrund, soferne die Nutzung der Möbel in keiner Weise eingeschränkt ist. Was ein Kunde vielleicht als störend empfindet, sieht ein anderer unter Umständen gar nicht als Mangel an und wieder ein anderer schätzt es sogar als Zeichen der Natur bzw. individuelle Note. Die Grenzen sind jedenfalls fließend, und deshalb ist es auch unmöglich, exakt zu definieren, welche Mängel innerhalb jenes natürlichen, als Wesens- merkmal von Holz anzusehenden Toleranzmaßes liegen und die demnach keine Gewährleistungs- u. Garantieansprüche begründen.
Jedenfalls in diese Kategorie fallen kleine Trocknungsrisse, wie sie im Lauf der Zeit auf der Stirnseite des Holzes oder in dessen Nähe auftreten können, leichtes Schrumpfen des Holzes im Zuge des natürlichen Alterungsprozesses, kleinere Verwindungen, durch mechanische Stöße ausgelöste, kleinflächige Absplitterungen oder andere, minimale Defekte, wenn diese weder den Gebrauch der Sache noch die Lebensdauer nachteilig beeinflussen.
Stärkere Ausprägungen der genannten Mängel dürften bei hoch- wertig verarbeiteten Teakholzmöbeln eigentlich nicht auftreten und deshalb tauschen oder reparieren wir solche Möbel auch innerhalb der der 3-jährigen Garantiefrist.